Die Übertragungsnetzentgelte werden sich 2024 mehr als verdoppeln!

Seit 2023 gelten in Deutschland bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte in Höhe von 3,12 Cent/KWh. Ursprünglich sollten die Netzentgelte im Jahr 2024 lediglich um 2 % auf 3,19 Cent/KWh ansteigen.

Laut einer Veröffentlichung vom 13.12.2023 der vier Übertragungsnetzbetreibern Amprion, Tennet, Transnet und 50Hertz werden die Netzentgelte im Jahr 2024 aber nun auf mehr als das Doppelte ansteigen - von 3,12 Cent pro Kilowattstunde in diesem Jahr auf 6,43 Cent pro Kilowattstunde im nächsten Jahr. Diese Preiserhöhung ist auf den Wegfall des Zuschusses aus dem Wirtschaftsstabilitätsfonds zurückzuführen.

Ursprünglich hatte der Gesetzgeber zur Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte 2024 einen Zuschuss von 5,5 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) beschlossen. Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Energie- und Klimafond, hat sich allerding die haushaltsrechtliche Lage dramatisch geändert und die Regelung zur Gewährung eines weiteren Zuschusses zur Finanzierung der Übertragungsnetzkosten musste seitens der Bundesregierung wieder kassiert werden.

Die Übertragungsnetzentgelte werden von den Übertragungsnetzbetreibern gemeinsam festgelegt und dienen zur Finanzierung des Ausbaus und der Instandhaltung der Übertragungsstromnetze in Deutschland. Zusätzlich zu den Übertragungsnetzentgelten, muss auch jeder Letztverbraucher in Deutschland noch die Verteilnetzentgelte entrichten, die die Verteilnetzbetreiber zur Finanzierung des Ausbaus und der Instandhaltung der Verteilstromnetze in dem jeweiligen Netzgebiet erheben. Auch hier sind im nächsten Jahr, je nach Region, mit empfindlichen Netzentgeltkosten-steigerungen zu rechnen. Als gesetzliche Grundlage ist dabei die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) für die Bestimmung der Netzentgelte ausschlaggebend.